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   RG, 08.05.1908 - Rep. II. 538/07   

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https://dejure.org/1908,52
RG, 08.05.1908 - Rep. II. 538/07 (https://dejure.org/1908,52)
RG, Entscheidung vom 08.05.1908 - Rep. II. 538/07 (https://dejure.org/1908,52)
RG, Entscheidung vom 08. Mai 1908 - Rep. II. 538/07 (https://dejure.org/1908,52)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Kann eine vor der Konkurseröffnung begründete Leibrente in ihrem kapitalisierten Betrage gegen eine vom Konkursverwalter geltend gemachte Geldforderung aufgerechnet werden?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Leibrente. Konkurs. Aufrechnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 68, 340
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 24.03.1994 - IX ZR 149/93

    Anspruch des Bestellers auf Leistung von einer Sicherheit für mögliche Mängel

    Mit einer aufschiebend bedingten Forderung kann zwar erst bei Bedingungseintritt aufgerechnet werden (RGZ 68, 340, 342; Jaeger/Lent, KO 8. Aufl. § 54 Rdn. 6; Kuhn/Uhlenbruck, KO 10. Aufl. § 54 Rdn. 4; Kilger/Karsten Schmidt, KO 16. Aufl. § 54 Anm. 3 b).
  • BGH, 01.07.1974 - II ZR 115/72

    Ansprüche auf Zahlung rückständiger Sozialversicherungsbeiträge -

    Der Beklagte konnte mit diesem Anspruch gegen die bei Konkurseröffnung bereits fällig gewesenen Forderungen des Gemeinschuldners zwar erst aufrechnen, nachdem er unbedingt geworden war (vgl. RGZ 68, 340, 342), also erst nach den Zahlungen an die Commerzbank AG.
  • BGH, 26.05.1959 - VIII ZR 145/58
    Ebensowenig ist eine Auseinandersetzung mit den gegen diesen vom Reichsgericht ständig vertretene Auffassung über die Recht natur der Leibrente als eines in sich geschlossenen und von den sonstigen Beziehungen der Parteien losgelösten Stsmmrechts - sog'Einheitstheorie i- (RGZ 68, 340, 343? 80, 208, 209? 89, 259, 261?. 91, 6, 7? 94, 157, 158? 104, 272, 273, 274? 106, 93, 95? 137, 259, 261? RG JU 1936, 3453) erhobenen Bedenken erforderlich (vgl. Heck, Grundriß des Schuldrechts, 1929, § 121, VI Se 365, 366} Leonhard, Schuldrecht, 2. Band, 2o Teil, 1931? § 154, So 300, 302, 303; Larenz, Lehrbuch des Schuldrechts, 2. Band, besonderer Teil, 2. Auflo, § 59 III, S« 269; zweifelnd wohl auch Esser, Lehrbuch des Schuld rechts, 1949, § 290 So 387, 388)"Schließlich kann auch da hingestellt bleiben, ob den Ausführungen des Berufungsgerichts zur Auslegung der notariellen Vereinbarungen, bei denen es den Willen der Parteien, ein Leibrentenrecht im Sinne der §§ 759 ff BGB zu begründen, aus im wesentlichen tatrichterlichen Erwägungen festgestellt hat, in allen Einzelheiten beigetreten werden kann.
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